Erstellung einer Richtlinie zu Schotter- und Kiesgärten und anderen versiegelten Grundstückflächen in der Gemeinde Rosengarten

16. Januar 2021

In den letzten Jahren sind in unserer Gemeinde mehrfach Schotter- und Kiesgärten angelegt worden, da sie als pflegeleicht gelten. Der Boden unter Kies, Schotter oder Steinen wird hierbei oftmals komplett entfernt und mit einem Vlies oder auch mit einer Folie verschlossen, teilweise sogar versiegelt. Diese Art der Grundstücks- gestaltung ist ökologisch wertlos, trägt nicht nur zum Artensterben bei, da Insekten und Vögel weder Nahrung noch Unterschlupf finden, unter Umständen wird auch verhindert, dass Regenwasser versickern kann.

Zudem findet eine negative Beeinflussung des Klimas in den Ortschaften statt, vor allem im Sommer, da sich die Steine der Schottergärten am Tag stark aufheizen und in der Nacht die Wärme nur langsam abgeben. Das gilt ebenso für andere versiegelte Grundstücksflächen.

Die gesetzliche Grundlage bildet die niedersächsische Bauordnung § 9 (2), in der ausdrücklich gefordert wird, dass nicht überbaute Flächen der Grundstücke Grünflächen sein müssen.

Das allein reicht aber anscheinend nicht aus, deshalb sehen wir hier Handlungsbedarf.
Ein ausdrücklicher Hinweis in den Bebauungsplänen der Gemeinde zusammen mit entsprechenden Informationen an die Grundstückseigentümer, speziell bei der Erteilung von Baugenehmigungen, sind notwendig.
Bei Versiegelung der Grundstücksflächen ohne geregelten Abfluss- und Versickerungsmöglichkeiten sollte die Gemeinde ohnehin eingreifen.

Wir stellen den Antrag, dass die Gemeindeverwaltung für die nächste Sitzung des Ausschusses einen Entwurf einer solchen Richtlinie zur Beschlussfassung erstellt.

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